Amtsgericht Wedding

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Amtsgericht Wedding

Das Sozialrecht ist ein Spezialgebiet des besonderen Verwaltungsrechtes.  Der Rechtsweg führt von der Ausgangsbehörde (zum Beispiel die Agentur  für Arbeit, das JobCenter  u.Ä.) über die Widerspruchsbehörde,  das Sozialgericht und das  Landessozialgericht bis zum Bundessozialgericht.

Das Mietrecht gehört zum Zivilrecht und umfasst die  Bereiche Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht und das Wohnungseigentumrecht.

Sozialgericht Berlin

Sozialgericht Berlin

 

Als Rechtsanwältin bin ich in allen Bereichen des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts für Sie tätig.

Nach meiner Ansicht darf sich eine Anwältin nicht auf ein Spezialgebiet einengen. Denn viele Lebenssachverhalte richten sich nicht nach den Grenzen der juristischen Fachgebiete. So haben z. B. Miet-, Arbeits- oder Familienrechtsfälle oft auch einen Bezug zum Sozialrecht.

 
Zivilrecht
Das  Zivilrecht umfasst alle Fragen, die mit den Beziehungen zwischen den  Bürgern zu tun haben. Dazu gehören z. B. das Mietrecht, Familienrecht,  Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht,  Schadensersatzrecht, Vertragsrecht aller Art.

Strafrecht:
Das Strafrecht umfasst all diejenigen Gesetze, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit einer Strafe  als Rechtsfolge verknüpft sind.  Hierzu gehören u. a. nicht nur Gewalt-  oder Vermögensdelikte, sondern auch Verkehrsstraftaten und  Ordnungswidrigkeiten.

Verwaltungsrecht:
Das  Verwaltungsrecht regelt alles, was im Verhältnis  zwischen dem Bürger und dem Staat zu  regeln ist. Hierunter fallen unter anderem Genehmigungs- oder  Verbotsverfahren, Ansprüche aus Sozialleistungen wie Rente oder  Arbeitslosengeld I und II, Grundsicherung, BaFÖG  oder Kranken- oder  Pflegeversicherungsleistungen.

Auch wenn ich in allen rechtlichen Bereichen tätig bin, habe ich ich mich doch auf zwei Rechtsgebiete besonders spezialisiert:

Tätigkeit