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Als Rechtsanwältin bin ich in allen Bereichen des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts für Sie tätig.
Zivilrecht Das Zivilrecht umfasst alle Fragen, die mit den Beziehungen zwischen den Bürgern zu tun haben. Dazu gehören z. B. das Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht,
Schadensersatzrecht, Vertragsrecht aller Art.
Strafrecht: Das Strafrecht umfasst all diejenigen Gesetze, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft sind.
Hierzu gehören u. a. nicht nur Gewalt- oder Vermögensdelikte, sondern auch Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Verwaltungsrecht: Das Verwaltungsrecht regelt alles, was im Verhältnis
zwischen dem Bürger und dem Staat zu regeln ist. Hierunter fallen unter anderem Genehmigungs- oder Verbotsverfahren, Ansprüche aus Sozialleistungen wie Rente oder Arbeitslosengeld I und II, Grundsicherung, BaFÖG
oder Kranken- oder Pflegeversicherungsleistungen.
Tätigkeitsschwerpunkte: In zwei Bereichen, in es derzeit eine Flut
an neuen Gesetzen bzw. Regelungen und vor allem eine sich stets wandelnde Rechtsprechung gibt, habe ich mich besonders spezialisiert:
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